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Die Kosten für ZahnersatzSeit Januar 2005 gelten neue Regelungen für die Bezuschussung von Zahnersatz. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen nun lediglich einen Festzuschuss, der in der Regel 50% der Kosten der so genannten Regelversorgung abdeckt. Die Regelversorgung stellt dabei die für den jeweiligen Befund, gemäß dem Gesundheitssystemmodernisierungsgesetz (GMG), notwendige Standardversorgung dar. Der Festzuschuss ist somit nur noch vom Befund (z.B. Zahn 23 und 24 fehlen) und nicht mehr von der Art des gewählten Zahnersatzes abhängig. Wenn ein Patient einen aufwändigeren und höherwertigen Zahnersatz anstelle der einfacheren Regelversorgung wünschen (z.B. ein Implantat mit Vollkeramikaufbau aus Zirkonoxid anstelle einer Brücke) bezuschusst die Krankenkasse nur 50% der Kosten für die billigere Regelversorgung, die Mehrkosten werden vom Patienten getragen. Die Zahnersatz Kosten setzen sich aus dem Honorar des Zahnarztes und den Laborkosten zusammen. Dabei entfallen im Durchschnitt nur etwa 1/3 der Gesamtkosten auf das zahnärztliche Honorar, den “Löwenanteil“ machen mit ca. 2/3 die Kosten für die zahntechnische Anfertigung des Zahnersatzes aus. Dementsprechend liegen die größten Einsparpotenziale in der Herstellung des Zahnersatzes. Es zeigt sich auch, dass die Kosten für Zahnersatz je nach Zahnlabor teilweise recht stark variieren, weshalb ein Preisvergleich lohnenswert sein kann. Bei Zahngebot erhalten Sie Gewissheit. Sie stellen Ihre Behandlung anonymisiert auf unserer Plattform ein und die angemeldeten Ärzte machen Ihnen konkrete Angebote, die Sie bei Interesse annehmen können. Zudem haben wir ein Bewertungssystem ins Leben gerufen, mit dessen Hilfe Sie sich vor der Behandlung durch die Erfahrungen anderer Patienten über in Frage kommende Ärzte informieren können. All dies ist ein für Patienten vollkommen kostenloser und unverbindlicher Service - bei uns zahlen die Ärzte dafür, dass sie Sie kennenlernen können. Testen Sie uns, wir überzeugen Sie gerne!
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* Es handelt es sich um unverbindliche Kostenschätzungen. Der Arzt gibt kein verbindliches Angebot ab, weitere Kostenschätzungen sowie Abrechnung können über oder unter diesen Beträgen liegen. Mehr Hinweise finden Sie hierzu bei: So geht es, Hilfe, AGB.
** Hier werden alle laufenden und abgelaufenen Preisvergleiche angezeigt.
