Zahnzusatzversicherungen

Zahnersatz kann sehr teuer sein. Die gesetzliche Krankenversicherung deckt nur einen kleinen Teil der Kosten, vor allem wenn man Wert auf höherwertige Materialien oder teuren Zahnersatz wie zum Beispiel Implantate legt. Eine Zahnzusatzversicherung kann hier Kosten abfedern. Es sollte jedoch gut überlegt sein, welche Leistungen enthalten sein sollten und welcher Tarif am besten passt.

Auf zahngebot.de kann man per Zahnarzt-Auktion die Kosten und Preise für Zahnersatz deutlich senken. Sie sagen, welche Behandlung Sie wünschen, und die bei uns angemeldeten Zahnärzte unterbreiten Ihnen eine zweite Zahnarztmeinung. Dabei ist unser Service für Patienten unverbindlich und kostenlos. Denn wir finanzieren uns über ein Nutzungsentgelt der teilnehmenden Ärzte.

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Bei großen Behandlungen

Was ist eine Zahnzusatzversicherung?

Eine Zahnzusatzversicherung ist eine freiwillige, private Krankenzusatzversicherung. Sie deckt Risiken ab, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht abgesichert werden.

Gesetzlich Versicherte erhalten von ihrer Krankenkasse einen Festzuschuss für Kronen, Brücken und Prothesen. Der Patient kann die Art des Zahnersatzes frei wählen, die Festzuschüsse ändern sich dadurch jedoch nicht, sondern hängen allein vom Befund des Arztes ab.

Die Zuschüsse basieren auf der sogenannten Regelversorgung. Dabei handelt es sich um die zahnärztliche und zahntechnische Standardtherapie, die beim vorliegenden Befund üblicherweise verwendet wird. Der Festzuschuss beträgt 50 Prozent dieser Regelversorgung.

Kann der Patient regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen in den letzten fünf Jahren nachweisen, wird ein Bonus von 20 Prozent gewährt. Ist das Bonusheft zehn Jahre lang lückenlos gefüllt, erhöht sich der Bonus auf 30 Prozent.

Wünscht sich ein Patient eine Versorgung, deren Kosten über die Regelversorgung hinausgehen, dann muss er den zusätzlichen Betrag selber bezahlen. Eine Zahnzusatzversicherung kann – je nach gewähltem Tarif – solche Kosten zu einem großen Teil abdecken.

Wer braucht eine Zahnzusatzversicherung?

Eine private Zusatzpolice für zahnärztliche Leistungen lohnt sich vor allem für Patienten, denen ein hochwertiger und damit teurer Zahnersatz wichtig ist.

Die gesetzlichen Kassen beteiligen sich nur an den Kosten der Regelversorgung und damit meist auch der kostengünstigsten Variante. Wer sich Kronen wünscht, die aus Edelmetall gefertigt oder mit Keramik verblendet sind, oder wer beim Ersatz fehlender Zähne auf Implantate zurückgreifen will, der muss den Aufpreis aus eigener Tasche beisteuern. Doch gerade Implantate sind mit hohen Kosten verbunden. Bei einer Zahnfüllung basiert die Erstattung auf den Kosten einer Amalgamfüllung und beträgt weniger als 50 Euro. Möchte man jedoch eine Versorgung mit einem anderen Füllmaterial oder sogar einem Inlay, dann können die Kosten über 500 Euro betragen. Bei einem Implantat kann der Eigenanteil – vor allem wenn ein Knochenaufbau nötig ist – weit über 3.000 Euro liegen.

Für diejenigen, bei denen eine Zahnersatzmaßnahme angeraten oder beabsichtigt ist, empfehlen wir daher den Abschluss einer guten Zahnzusatzversicherung, um Kosten für teuren Zahnersatz zu minimieren. 

Mit einem Zahnzusatzversicherungsvergleich lässt sich dabei viel Geld sparen.

Worauf muss man bei Vertragsabschluss achten?

Wichtig ist es, die Tarifdetails umfassend zu vergleichen und auf das Kleingedruckte zu achten, damit es später keine Enttäuschungen gibt.

Vor dem Abschluss eines Vertrages sollte genau überlegt werden, was man von der Versicherung erwartet. Gerade Inlays und Implantate, die sehr teuer sind, werden in einigen Verträgen ausgeschlossen oder werden nur teilweise übernommen. Deswegen sollte der Tarif genau auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten sein.

Die Leistungen der Zahnzusatzversicherung können die Bereiche Kieferorthopädie, Zahnersatz, Zahnbehandlung und Prophylaxe umfassen. Für die meisten Patienten ist es jedoch nicht notwendig, alle Bereiche abzusichern. Man sollte aber darauf achten, die Zahnzusatzversicherung rechtzeitig abzuschließen. Denn die Behandlung eines bei Vertragsabschluss bereits bestehenden Zahnproblems ist in der Regel vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.