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Auf zahngebot.de kann man per Zahnarzt-Auktion die Kosten und Preise für Zahnersatz deutlich senken. Sie sagen, welche Zahnbehandlung ansteht, und erhalten preiswerte Angebote von guten & günstigen Zahnärzten in Ihrer Nähe. Unser Service ist für Patienten unverbindlich und kostenlos. Wir finanzieren uns über ein Nutzungsentgelt der teilnehmenden Zahnärzte.

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Auktion für Brücken, Kronen
(ID-395232)

Ursprüngliche Kosten

959,99 €

Günstigstes Angebot

690,00 €

Mögliche Ersparnis*

269,99 €

Eingegangene Angebote

Arzt Bewertungen Aktuelles Angebot*Land Labor
Gewählter Arzt
zaani
Köln-Innenstadt
3
(628)
690,00 €praxislabor köln
Mr.Smiley
451xx Essen
3
(179)
728,00 €Meisterlabor Essen
kitzelbohrer
507xx Köln-Riehl
3
(28)
800,00 €köln/china
Zahnfee
511xx Köln
3
(587)
840,00 €Mesterlabor köln
MasterZahn
402xx Düsseldorf
3
(34)
850,00 €Praxislabor
TopZahnarzt
Köln Altstadt-Süd
3
(261)
850,00 €Praxislabor

* Die Angebote der Zahnärzte beziehen sich auf alle aus den Angaben im Preisvergleich ersichtlichen Leistungen und geben die vrsl. Gesamtkosten der Behandlung an. Der Festzuschuss der Krankenkasse muss hiervon abgezogen werden, um den sog. Eigenanteil zu berechnen.

Verglichener Heil- und Kostenplan

rechts links  
TP
R
f k k b )( f f B
18 17 16 15 14 13 12 11 21 22 23 24 25 26 27 28  
48 47 46 45 44 43 42 41 31 32 33 34 35 36 37 38  
f k ww f ww f B
K B K R
KM BM K TP

Besonderheiten

Nickelallergie

Ursprüngliche Kosten

Festzuschuss der Krankenkasse: 390, 47
Zahnarzt-Honorar BEMA: 135,99 €
Zahnarzt-Honorar GOZ: 244,00 €
Material- und Laborkosten: 580,00 €
Gesamtkosten: 959,99 €

Weiterführende Informationen zu Heil- und Kostenplänen für Zahnersatz und Auktionen.

Zugehörige Zahnarzt-Bewertung von "zaani"


Hat sich der Zahnarzt an den kalkulierten Preis gehalten?

3

Wie gut war die Leistung des Arztes insgesamt?

1

Wie freundlich und kompetent war das Praxisteam?

2

Würden Sie den Zahnarzt weiterempfehlen?

JaNein


"Die Zahnarzthelferinnen kannten sich nicht mit den von mir einzunehmenden Medikamenten bzw. meinen Dosierungsangaben im Praxisfragebogen aus; hier musste ich als Patientin erklärend tätig werden. Mir wurde erst beim Abschleifen eine "Vereinbarung" vorgelegt, aus der hervorgeht, dass ich den Eigenanteil bis zur Eingliederung auf das Praxiskonto überweisen oder bar mitbringen müsse. Nachdem ich den Betrag überwiesen hatte, wurde ich gebeten, zum Eingliederungstermin einen Nachweis mitzubringen; anderenfalls könnte mir die Arbeit nicht eingesetzt werden! Auf meine Anmerkung, dass dieses Verhalten Vorauskasse ist, wurde mir erwiedert, dass Hr. Dr. xxx dies aufgrund schlechter Erfahrungen schon seit Jahren so handhabt. Eine Rechnung über den Eigenanteil habe ich noch nicht, sodass ich nichts dazu sagen kann, ob Dr. xxx seine Kostenschätzung eingehalten hat. Die Behandlung wurde am heutigen Tag (17.02.2014) abgeschlossen. Ich habe soetwas noch bei keinem Zahnarzt erlebt; auch eine solche Inkompetenz der ZFA bei Medikamenten ist mir noch nicht vorgekommen. Herr Dr. xxx machte einen sympatischen Eindruck, wälzt aber wohl alle unangenehmen Dinge auf sein Personal ab. Fachlich ist seine Arbeit nicht zu beanstanden. Trotzdem kann ich diesen Arzt aus meiner Sicht leider nicht weiter empfehlen."

Gesamt-Beurteilung:

Antwort von "zaani":

Nach Rücksprache mit der Patientin, hat diese bekundet, dass sie mit dem von mir gefertigten Zahnersatz vollstens zufrieden sei. Auch die Behandlung durch mich ist aus ihrer Sicht sehr gut verlaufen. Die von mir veranschlagten Kosten seinen außerordentlich niedrig und damit sehr akzeptabel. Die von ihr geäußerte Kritik, meinen Mitarbeiterinnen hätten nicht sofort die Probleme mit ihren Medikamenten verstanden, kann ich nicht nachvollziehen. Die Patientin sollte, wenn sie zum Zahnarzt geht, nicht damit rechnen, dass sie hier ausgebildeten Apothekenhelferinnen oder Apothekerinnen gegenüber steht. Darüber hinaus ist es sehr positiv zu bewerten, wenn jemand, falls ein Missverständnis besteht, bei dem Patienten noch einmal nachfragt, bevor etwas falsches wie Karteikarte eingetragen wird. Insoweit ist die hier von der Patientin geübte Kritik vollkommen unsachlich und überflüssig. Bezüglich der Bezahlung des Eigenanteils wurde die Patientin vom Unterzeichner selbst darüber aufgeklärt, das mit Abschluss der Behandlung auch der Eigenanteil zu bezahlen ist. Nur so ist es dem Unterzeichner möglich, günstige Preise für Zahnersatz anzubieten. Dies alles wurde ihr vor der Behandlung ausdrücklich mitgeteilt und von ihr akzeptiert.Wäre sie mit diesen Zahlungsvereinbarungen nicht einverstanden gewesen,hätte sie die Behandlung besser nicht durchführen lassen sollen. Dies hat sie aber getan und deshalb ist auch die Kritik an den Zahlungsvereinbarungen unverständlich und überflüssig.Desweiteren wurde ihr gesagt, das eine detaillierte Rechnung per Post zugeschickt wird. Abschließend kann ich nur sagen, dass die von der Patientin geäußerte Kritik unsachlich und in keiner Weise begründet ist. Eine solche Kritik wird von mir weder akzeptiert noch anerkannt.

* Es handelt sich um unverbindliche Kostenschätzungen. Insofern die Behandlungen mehrwertsteuerpflichtig sind, ist diese in den Schätzpreisen enthalten. Die endgültige Abrechnung kann vom Betrag der Kostenschätzung abweichen. Zwar bemühen sich unsere Ärzte, die Angebote so realistisch wie möglich zu gestalten, aber unvorhergesehene Umstände lassen sich leider nicht ganz ausschließen. Weitere Informationen finden Sie unter: Für Patienten.