Antikorruptionsrichtlinie der Medikompass GmbH

Diese Richtlinie betrifft alle Angestellten (inkl. Führungskräfte), Berater, Prüfer, Subunternehmer, Agenturpersonal oder jegliche Personen die für die MediKompass GmbH Dienstleistungen erbringen (im Folgenden „Mitarbeiter“ genannt).

Die MediKompass GmbH versteht sich als Unternehmen, das strikt nach ethischen Grundsätzen handelt. Dieser Anspruch bedingt eine transparente und rechtskonforme Zusammenarbeit mit allen Geschäftspartnern nach klaren Verhaltensgrundsätzen.

Alle Mitarbeiter der MediKompass GmbH sind daher dazu aufgefordert, jedwede geltende gesetzliche Vorgabe zu beachten und in ihrer täglichen Arbeit umzusetzen.

Im Besonderen wird korruptes Verhalten strikt nicht geduldet. Ausnahmen gibt es nicht.

Mitarbeitern und Führungskräften der MediKompass GmbH ist das Anbieten, Versprechen oder Gewähren persönlicher Vorteile (insbesondere geldwerter Art) gegenüber (potentiellen) Geschäftspartnern untersagt, insofern diese den Eindruck erwecken, vom Empfänger des Vorteils werde ein bestimmtes Verhalten als Gegenleistung erwartet (= aktive Bestechung).

Umgekehrt ist es ebenso untersagt, seine Vertrauensstellung innerhalb des Unternehmens auszunutzen, um einen materiellen oder immateriellen Vorteil für sich oder einen Dritten zu erlangen, auf den kein Rechtsanspruch besteht (= passive Bestechung, sich bestechen lassen).

Mitarbeitern, denen korruptes Verhalten nachgewiesen wird, werden mit aller Härte bestraft – Verstöße werden ggf. zur Anzeige gebracht (Null-Toleranz-Prinzip).

Die Einhaltung dieser Richtlinie wird durch das Mehr-Augen-Prinzip gefördert. In „gefährdeten“ Arbeitsbereichen soll in diesem Zusammenhang die Gefahr der Korruption durch die Beteiligung mehrerer Mitarbeiter am betreffenden Prozess minimiert werden.

Die Identifizierung gefährdeter Bereiche (Risiko-Analyse) sowie die Weiterentwicklung der vorhandenen Compliance-Prinzipien werden durch den Korruptionsbeauftragten vorgenommen und beständig weiterentwickelt. Die Arbeit des Korruptionsbeauftragten wird  schriftlich dokumentiert. Alle Probleme und sonstigen Erkenntnisse werden zusammen mit der Geschäftsführung analysiert. Ergebnisse werden mit Priorität umgesetzt.

Der Korruptionsbeauftragte wird von der Geschäftsführung eingesetzt.

Alle Mitarbeiter sind aufgefordert, nachvollziehbare Hinweise auf aktive und passive Korruption unverzüglich der Geschäftsleitung und dem Korruptionsbeauftragten mitzuteilen.

Sollte sich der Verdacht auf eines der letztgenannten Gremien (Geschäftsleitung oder Korruptionsbeauftragter) beziehen, so ist nur das jeweils andere Gremium zu informieren.

Korruptionshinweise werden vertraulich behandelt und mit höchster Priorität untersucht. Die Ergebnisse aus der Untersuchung werden für Fortbildungen verwendet.

Ein Hinweis in Sinne dieser Richtlinie wird gefordert. Jedwede negativen Konsequenzen für den Tippgeber sind ausgeschlossen (Whistleblowing-Schutz).