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Seitenzahnfüllungen im MaterialvergleichIm sichtbaren Bereich der Schneide- und Eckzähne werden heute ausschließlich zahnfarbene Kunstoffüllungen bzw. "Composits" verwendet. Compositefüllungen enthalten zusätzlich zum Kunstoff Kunstharzanteile und winzige Quarzpartikel. Aus der Vielzahl der zur Verfügung stehenden Zahnfarben muss der Zahnarzt die "richtige" Farbe auswählen, denn nur die "unsichtbare Frontzahnfüllung" ist eine kosmetisch perfekte Frontzahnfüllung .Schwieriger wird es hinter den Eckzähnen, wo sich Patient und Zahnarzt gemeinsam für die am besten geeignetste Versorgungsmöglichkeit entscheiden müssen. Die verschiedenen Materialien für SeitenzahnfüllungenGrundsätzlich gibt es Metallfüllungen, metallfreie Füllungsmaterialien und die Kombination aus beiden, wobei die letzte Variante, das "Galvanoinlay" nur selten zur Anwendung kommt. Metallfüllungen werden entweder als Inlays (Einlagefüllungen) aus Gold oder Titan im Labor gefertigt, oder im so genannten direkten Verfahren als Amalgamfüllung in den Zahn eingebracht. Amalgam ist eine Silberlegierung mit geringen Quecksilberanteilen, wodurch in seltenen Fällen allergische Reaktionen auftreten können. Goldinlays sind nach wie vor in der Dichtigkeit und Haltbarkeit unübertroffen, bei Titanfüllungen sind bisher noch keine allergischen Reaktionen bekannt geworden. Bei metallfreien Füllungen unterscheidet man zwischen Keramikinlays = Porzellanfüllungen und Kunstoffüllungen/Composites. Objektiv gesehen haben alle Materialien Vor - und Nachteile! Das kostengünstige Amalgam, ist sicherlich aufgrund seiner Quecksilberanteile gesundheitlich nicht unbedenklich, richtig verarbeitet sind diese Füllungen jedoch sehr randdicht, stabil und relativ langlebig. Kunststoffüllungen/Composites im Seitenzahnbereich erreichen nie die gleiche Stabilität und Haltbarkeit, wie z.B. Goldinlays, können in seltenen Ausnahmefällen ebenfalls Allergien auslösen, sind dafür jedoch kosmetisch gesehen jeder Metallfüllung überlegen.
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* Es handelt es sich um unverbindliche Kostenschätzungen. Der Arzt gibt kein verbindliches Angebot ab, weitere Kostenschätzungen sowie Abrechnung können über oder unter diesen Beträgen liegen. Mehr Hinweise finden Sie hierzu bei: So geht es, Hilfe, AGB.
** Hier werden alle laufenden und abgelaufenen Preisvergleiche angezeigt.
